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ERWERBSBERECHTIGUNG

(gültig ab 04.11.2024)

EWERB VON ERLAUBNISPFLICHTIGEN SCHUSSWAFFEN & MUNITION

 

 

  • Grundlegend unterliegt der Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen i.S.d. Waffengesetzes, diesem gleichgestellte Waffenteile und Schalldämpfer sowie die dazugehörige Munition in Deutschland einer Erlaubnis und dem Waffengesetz in seiner aktuellsten Form und Fassung. 

  • Für den Waffen- und/oder Munitionserwerb sind bei uns Ihrer gültigen Erwerbsdokumente einzureichen. Dazu gehören WBK grün (für Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen - außer Jagdscheininhaber - mit gültigem Voreintrag der Waffenbehörde), WBK gelb, WBK rot (Sammler-WBK), gültiger Jagdschein, NWR-IDs zur Person und zur Erlaubnis, einer gültige Waffenhandelserlaubnis sowie in jedem Fall ein gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Für die Vollständigkeit und Gültigkeit der überstellten Dokumente übernehmen wir keine Haftung.

        HINWEIS: Die Dokumente sind gut lesbar ohne Schwärzungen, Abdeckungen, etc. und vollständig abgebildet einzureichen!​

     

  • Bitte senden Sie uns bei Bestellungen immer gleich die notwendigen Unterlagen vorzugsweise per Scan als Email an info@waffen-friedrichs.com oder per WhatsApp an 0176 46 17 00 02. Wenn Sie den Postversand bevorzugen, schicken Sie uns die Kopien Ihrer Dokumente bitte an die im Impressum angegebene Adresse.

 

  • Hinweis für unsere Jungjäger: Jungjäger, die noch keine WBK besitzen, erwerben Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer/Munition auf Jagdschein. Binnen 14 Tagen muss die grüne Waffenbesitzkarte beantragt und die Langwaffe/Schalldämpfer eingetragen werden.

 

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