NWR-IDs zur Person und zur Erlaubnis
Diese finden Sie entweder aufgedruckt auf der WBK (Vorderseite oder Innenseiten) oder auf Ihrem Stammdatenblatt. Letzteres können Sie bei Ihrer Behörde anfordern.
Grundlegend unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen i.S.d. Waffengesetzes und diesen gleichgestellte wesentliche Waffenteile und Schalldämpfer, sowie zur Verwendung vorgenannter bestimmter Munition einer gültigen Erlaubnis.
Für den Waffen- und/oder Munitionserwerb sind bei uns Ihrer gültigen Erwerbsdokumente einzureichen. Dazu gehören:
Diese finden Sie entweder aufgedruckt auf der WBK (Vorderseite oder Innenseiten) oder auf Ihrem Stammdatenblatt. Letzteres können Sie bei Ihrer Behörde anfordern.
oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei Kauf von Kurzwaffen (Pistole, Revolver): gültiger Voreintrag der Behörde
Hinweis für unsere Jungjäger: Jungjäger, die noch keine WBK besitzen, erwerben Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer auf Jagdschein. Binnen 14 Tagen ab Überlassungsdatum (=Tag der Abholung oder Tag des Versandes) muss die Eintragung bei der Behörde erfolgen. Die WBK grün wird Ihnen dann automatisch durch die Behörde ausgestellt.
zum Erwerb von halbautomatischen Langwaffen oder zum Erwerb von Kurzwaffen. Sie benötigen dafür einen gültigen Voreintrag der Behörde.
zum Erwerb von z.B. Einzelladerbüchsen, Doppel- oder Bockdoppelflinten, Repetierbüchsen, Einzelladerpistolen
Sammler-WBK
der Waffenbehörde für Sachverständige bei Erwerb von Kurzwaffen, Schalldämpfern.
Bitte senden Sie uns bei Bestellungen immer gleich die notwendigen Unterlagen vorzugsweise als Scan per Email zu oder alternativ per Whatsapp:
info@waffen-friedrichs.com
+49 176 46170002
Wenn Sie den Postversand bevorzugen, schicken Sie uns die Kopien Ihrer Dokumente bitte an die im Impressum angegebene Adresse.
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