Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen & Munition

Grundlegend unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen i.S.d. Waffengesetzes und diesen gleichgestellte wesentliche Waffenteile und Schalldämpfer, sowie zur Verwendung vorgenannter bestimmter Munition einer gültigen Erlaubnis.

Checkliste: Das benötigen Sie

Für den Waffen- und/oder Munitionserwerb sind bei uns Ihrer gültigen Erwerbsdokumente einzureichen. Dazu gehören:

In jedem Fall

Für Jäger

Hinweis für unsere Jungjäger: Jungjäger, die noch keine WBK besitzen, erwerben Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer auf Jagdschein. Binnen 14 Tagen ab Überlassungsdatum (=Tag der Abholung oder Tag des Versandes) muss die Eintragung bei der Behörde erfolgen. Die WBK grün wird Ihnen dann automatisch durch die Behörde ausgestellt.

Für Sportschützen

Für Sammler

Bitte senden Sie uns bei Bestellungen immer gleich die notwendigen Unterlagen vorzugsweise als Scan per Email zu oder alternativ per Whatsapp:

Wenn Sie den Postversand bevorzugen, schicken Sie uns die Kopien Ihrer Dokumente bitte an die im Impressum angegebene Adresse.